PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Totschlag und Mord

Die Verteidigung eines Mandanten, welcher wegen Mordes oder Totschlags verdächtigt wird,  erfolgt  bei Rechtsanwalt Grassl mit einem Höchstmaß an Professionalität, Wissen und Engagement. Für den Mandanten besteht die Gefahr der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe, der ärztlichen Unterbringung oder der Sicherungsverwahrung.  Zur Verhinderung von Fehlurteilen mit weitreichenden Folgen für seinen Mandanten wird Rechtsanwalt Grassl auf verschiedenen Ebenen aktiv -  von der rechtzeitigen Kooperation mit den Behörden im Ermittlungsverfahren einerseits über die Kontaktaufnahme zu Sachverständigen bis hin zur konfliktbereiten Verteidigung in der gerichtlichen Hauptverhandlung anderseits. RA Grassl nutzt seine Erfahrung in der Verteidigung bei Schwurgerichtsverfahren, um dem Mandanten ein faires Verfahren zu sichern und das bestmögliche Ergebnis für ihn zu erreichen. Wenden Sie sich an unsere Kanzlei bei Fragen im Zusammenhang mit den Verbrechen des Mordes und des Totschlags.

       

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

 

 

 
 
 
 
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