Rechtsanwalt Philipp Grassl, Fachanwalt für Strafrecht
Philipp Grassl wurde 2006 als Rechtsanwalt zugelassen. Als Fachanwalt für Strafrecht ist er sowohl in Rheinland-Pfalz als auch bundesweit tätig. Er ist auf die Verteidigung in Strafsachen spezialisiert und nimmt die strafrechtlichen Interessen seiner Mandantinnen und Mandanten in allen Verfahrensabschnitten des Strafrechts wahr.
Werdegang
Philipp Grassl, geboren in Koblenz, erlangte 1992 die allgemeine Hochschulreife. Ab 1995 studierte er Rechtswissenschaften an der Freien Universität Berlin. Er war während des Studiums Mitglied der ELSA-Berlin e.V, einer Fakultätsgruppe der European Law Students‘ Association. 1997 wechselte er an die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln. Das juristische Studienpraktikum führte er 1999 in der ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland beim Europarat durch. 2002 schloss er das Jurastudium in Köln mit dem ersten juristischen Staatsexamen ab. Das Rechtsreferendariat und das zweite juristische Staatsexamen absolvierte er im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln, mit Ausbildungsabschnitten bei Gerichten, Behörden, Anwälten und einem Wirtschaftsunternehmen. Im Jahr 2006 erfolgte seine Zulassung als Rechtsanwalt. Er wurde Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und ließ sich als selbständiger Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Strafecht in Koblenz nieder. 2011 wurde ihm von der Rechtsanwaltskammer die berufsrechtliche Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ verliehen. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im Deutschen Anwaltverein. Rechtsanwalt Philipp Grassl ist bundesweit als Verteidiger in Strafsachen tätig.