PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Raub und Erpressung

Rechtsanwalt Philipp Grassl vertritt bundesweit Mandanten in Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen folgende Vorschriften des Strafgesetzbuchs (StGB):

       

  • § 249 StGB, Raub

  • § 250 StGB, Schwerer Raub

  • § 251 StGB, Raub mit Todesfolge

  • § 252 StGB, Räuberischer Diebstahl

  • § 253 StGB, Erpressung

  • § 255 StGB, Räuberische Erpressung

        

Mit Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr wird in der Bundesrepublik Deutschland bestraft, wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.

      

Mit Freiheitsstrafe nicht unter 3 Jahren muss gerechnet werden, 1. wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub a) eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt, b) sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, c) eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder 2. wenn der Täter den Raub als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

     

Mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren muss gerechnet werden, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub 1. bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet, oder 2. eine Waffe nur bei sich führt oder 3. eine andere Person a) bei der Tat körperlich schwer mißhandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.

    

Verursacht der Täter durch den Raub wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter 10 Jahren. 

    

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

    


 
 
 
 
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