PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Politisch motivierte Straftaten

Unter dem Begriff „Politisch motivierte Kriminalität“ werden alle Straftaten zusammengefasst, die einen oder mehrere Straftatbestände der sogenannten klassischen Staatsschutzdelikte erfüllen, selbst wenn im Einzelfall eine politische Motivation gar nicht festgestellt werden kann. Klassische Staatsschutzdelikte sind die §§ 80 bis 83, 84 bis 91, 94 bis 100a, 102 bis 104a, 105 bis 108e, 109 bis 109h, 129a, 129b, 234a und 241a des Strafgesetzbuches (StGB).  

Die strafbare Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates wird in den §§ 84 - 91a StGB geregelt:


§ 84 StGB Fortführung einer für verfassungswidrig erklärten Partei

§ 85 StGB Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot

§ 86 StGB Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen

§ 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen

§ 87 StGB Agententätigkeit zu Sabotagezwecken

§ 88 StGB Verfassungsfeindliche Sabotage

§ 89 StGB Verfassungsfeindliche Einwirkung auf Bundeswehr und öffentliche Sicherheitsorgane

§ 89a StGB Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89b StGB Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89c StGB Terrorismusfinanzierung

§ 90 StGB Verunglimpfung des Bundespräsidenten

§ 90a StGB Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole

§ 90b StGB Verfassungsfeindliche Verunglimpfung von Verfassungsorganen

§ 90c StGB Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union

§ 91 StGB Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat 


Straftaten gegen die öffentliche Ordnung  sind in den §§ 123 - 145d StGB geregelt:

 

§ 123 StGB Hausfriedensbruch

§ 124 StGB Schwerer Hausfriedensbruch

§ 125 StGB Landfriedensbruch

§ 125a StGB Besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs

§ 126 StGB Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten

§ 126a StGB Gefährdendes Verbreiten personenbezogener Daten

§ 127 StGB Bildung bewaffneter Gruppen

§ 129 StGB Bildung krimineller Vereinigungen

§ 129a StGB Bildung terroristischer Vereinigungen

§ 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Einziehung

§ 130 StGB Volksverhetzung

§ 130a StGB Anleitung zu Straftaten

§ 131 StGB Gewaltdarstellung

§ 132 StGB Amtsanmaßung

§ 132a StGB Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

§ 133 StGB Verwahrungsbruch

§ 134 StGB Verletzung amtlicher Bekanntmachungen

§ 136 StGB Verstrickungsbruch; Siegelbruch

§ 138 StGB Nichtanzeige geplanter Straftaten

§ 140 StGB Belohnung und Billigung von Straftaten

§ 142 StGB Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

§ 145 StGB Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln

§ 145a StGB Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht

§ 145c StGB Verstoß gegen das Berufsverbot

§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat 


Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
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