PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Den Pflichtverteidiger selbst auswählen

Ich werde als Pflichtverteidiger für Sie tätig, wenn Sie dies wünschen und wenn besondere Gründe hierfür vorliegen:

In manchen Fällen hat man die Pflicht, einen Verteidiger zu nehmen. Das bedeutet nicht, dass man die Pflicht hat, den Anwalt zu nehmen, welchen das Gericht aussucht. Jede beschuldigte Person kann ihren Pflichtverteidiger selbst auswählen! Es gibt in Koblenz eine Pflichtverteidigerliste. Ich stehe ebenfalls auf dieser Liste der Rechtsanwälte, die bereit sind, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.

Es gibt verschiedene Situationen, in welchem man das Recht hat, seinen Pflichtverteidiger zu erhalten: 

Zum Beispiel, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, dass sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann. 

                             Die Mitwirkung eines Pflichtverteidigers ist auch notwendig, wenn zu erwarten ist, dass die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht, dem Landgericht oder dem Schöffengericht stattfindet. 

Oder, wenn dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird; wenn das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann; wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft oder einstweilige Unterbringung vollstreckt wird; wenn der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird; wenn zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung Frage kommt; wenn ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird oder wenn der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung im Verfahren ausgeschlossen ist.

                Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt GRASSL nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.  

  

  

 
 
 
 
E-Mail
Anruf