Jugendhilfe im Strafverfahren - Jugendgerichtshilfe - Was ist das?
Sie haben einen Brief von der Jugendhilfe erhalten und wissen nicht, was das zu bedeuten hat?
Rufen Sie mich an, ich erkläre es Ihnen gerne.
Wenn junge Menschen mit dem Strafrecht in Konflikt geraten sind, meldet sich die häufig die sogenannte Jugendhilfe, um im laufenden Verfahren mitzuwirken. Dies ist immer dann der Fall, wenn in Deutschland gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14–17 Jahre) oder gegen einen Heranwachsenden (zur Tatzeit 18–20 Jahre) ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Oft wissen die Betroffenen noch gar nicht, dass bereits ein Ermittlungsverfahren gegen sie läuft.
Oftmals meldet sich die Jugendhilfe bei den Betroffenen ein paar Tage früher, als die Polizei ihre Vorladung verschickt. Viele Betroffene verstehen daher erst durch den Brief der Jugendhilfe, dass die Polizei bereits gegen sie als Beschuldigte ermittelt. Es ist wichtig, keine Aussage zu machen, bevor man Akteneinsicht hat. Es empfiehlt sich daher, den Termin bei der Jugendhilfe zu verschieben, bis man Akteneinsicht über einen Rechtsanwalt hatte.
Es ist daher sinnvoll, zunächst mit einem Rechtsanwalt Kontakt aufzunehmen, bevor man sich mit der Jugendhilfe telefonisch in Verbindung setzt. Denn die Jugendhilfe wird grundsätzlich alle Aussagen, die der junge Mensch zu dem Vorwurf macht, direkt an die Polizei, an die Staatsanwaltschaft oder an das Gericht weitergeben. Diese Aussagen kann der Betroffene grundsätzlich nicht mehr rückgängig machen.
Hinzu kommt noch folgendes: Die Jugendhilfe darf in Jugendstrafsachen keine umfassende Rechtsberatung durchführen. Sie darf den Betroffenen auch nicht gesetzlich vertreten oder strafrechtlich verteidigen - weder bei der Polizei, noch im Gericht.
Der Rechtsanwalt berät den jungen Menschen auch darüber, welche Informationen er von sich und seiner Familie preisgeben sollte. Nach Akteneinsicht beim Rechtsanwalt und nach anwaltlicher Rechtsberatung ist es sinnvoll, einen Termin bei der Jugendhilfe wahrzunehmen. Die Jugendgerichtshilfe bringt die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Aspekte im Verfahren ergänzend zur Geltung.
Übrigens: Im Verfahren gegen Jugendliche muss die Staatskasse sehr oft die Anwaltskosten übernehmen. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, freue ich mich auf Ihren Anruf.