Ermittlungsverfahren
Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei eingeleitet werden. Andere zur Strafverfolgung befugte Behörden können Ermittlungsverfahren nur innerhalb ihres begrenzten Wirkungsbereichs einleiten (Finanzämter, Zollfahndungsstellen etc.). Die Ermittlungen werden von den zuständigen Behörden entweder durch eine Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren. Sobald sie vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, ist sie verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen oder durch die Polizei erforschen zu lassen. Rechtsanwalt Grassl kann bereits im Ermittlungsverfahren für Sie aktiv werden:
Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei in Koblenz gerne zur Verfügung.