PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Ermittlungsverfahren

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren können von der Staatsanwaltschaft oder  der Polizei eingeleitet werden. Andere zur Strafverfolgung befugte Behörden können Ermittlungsverfahren nur innerhalb ihres begrenzten Wirkungsbereichs einleiten (Finanzämter, Zollfahndungsstellen etc.). Die Ermittlungen werden von den zuständigen Behörden entweder durch eine Strafanzeige oder von Amts wegen eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren. Sobald sie vom Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, ist sie verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen oder durch die Polizei erforschen zu lassen. Rechtsanwalt Grassl kann bereits im Ermittlungsverfahren für Sie aktiv werden:

  

Akteneinsicht durch den Verteidiger
Anwesenheit des Verteidigers bei Strafverfolgungsmaßnahmen
Beweisanträge und Beweisanregungen des Verteidigers
Eigene Ermittlungen des Verteidigers
Verteidigungsschriften
Verteidigergespräche
Einstellungsanträge nach §§ 170 Abs. 2, 153, 153 a ff. StPO
Rechtsbehelfe gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen
Rechtsbehelfe gegen erkennungsdienstliche Maßnahmen
Mündliche Auskunftsersuchen in Steuerstrafsachen
Schriftliches Auskunftsersuchen im Besteuerungsverfahren
Vernehmungen in Steuerstrafsachen

  

            

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei in Koblenz gerne zur Verfügung.

 
 
 
 
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