PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Drogen und Drogenhandel 

Rechtsanwalt Grassl verteidigt in Verfahren im Zusammenhang mit Drogen wegen des Verstoßes gegen das BtMG und/oder das AMG.  Dies betrifft häufig den Vorwurf, dass jemand illegale Drogen unerlaubt anbaut, Drogen herstellt, mit Drogen Handel treibt oder sie, ohne Handel zu treiben, nach Deutschland einführt,  aus Deutschland ausführt, Drogen veräußert, Drogen abgibt, Drogen sonst in den Verkehr bringt, Drogen erwirbt oder Drogen sich insonstiger Weise verschafft, Drogen besitzt, Drogen ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein, in Deutschland durchführt, jemandem verschreibt, jemandem verabreicht oder jemandem zum unmittelbaren Verbrauch überläßt, für Drogen wirbt, unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für sich oder einen anderen die Verschreibung von Drogen zu erlangen, einem anderen eine Gelegenheit zum unbefugten Erwerb oder zur unbefugten Abgabe von Drogen verschafft oder gewährt, eine solche Gelegenheit öffentlich odereigennützig mitteilt oder einen anderen zum unbefugten Verbrauch von Drogen verleitet. Drogen-Strafrecht betrifft teilweise auch den Vorwurf, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften dazu aufgefordert zu haben, Drogen zu verbrauchen, die nicht zulässigerweise verschrieben worden sind.

Die zur Verteidigung in Drogenstrafsachen äußerst wichtige Frage, ob jemand illegale Drogen lediglich zum Eigenverbrauch in geringer Menge anbaut, herstellt, einführt, ausführt, durchführt, erwirbt, sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt ist von erheblicher Bedeutung und wird von Rechtsanwalt Grassl zusammen mit dem Mandanten je nach Fallkonstellation eingehend erörtert.

              

Im Zusammenhang mit Drogen oder Drogenhandel geht es auch häufig um die alles entscheidende Frage,

    

  • ob mit Drogen gewerbsmäßig handelt wurde
  • ob mit Drogen die Gesundheit mehrerer Menschen gefährdet wurde
  • ob jemand als Person über 21 Jahre alt Drogen unerlaubt an eine Person unter 18 Jahren alt abgibt oder sie ihr in bestimmten Fällen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt

  • ob jemand mit Drogen in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt, sie in nicht geringer Menge herstellt, abgibt oder besitzt
  • ob jemand als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat
  • ob jemand Drogen abgibt, einem anderen verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlässt und dadurch leichtfertig dessen Tod verursacht
  • ob jemand Drogen in nicht geringer Menge ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BtMG einführt
  • ob jemand als Mitglied einer Bande handelt, dies ich zur fortgesetzten Begehung gewisser bestimmter Drogenstraftaten verbunden hat
  •  ob jemand als Person über 21 Jahren eine Person unter 18 Jahren bestimmt, mit Drogen unerlaubt Handel zu treiben, oder Drogen, ohne Handel zu treiben, einzuführen, auszuführen, zu veräußern, abzugeben oder sonst in den Verkehr zu bringen oder eine dieser Handlungen zu fördern
  • ob jemand im Zusammenhang mit Drogenhandel eine Schußwaffe oder sonstige Gegenstände mit sich führt, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmt sind (Drogenhandel mit Waffen)

                      

Bitte beachten Sie: Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl gerne zur Verfügung. Die Möglichkeiten einer effektiven Verteidigung in Drogen-Verfahren können mit Rechtsanwalt Grassl  in einem persönlichen Gespräch erörtert werden. Zusätzlich zu der Analyse des Sachverhalts, wie er sich aus der Sicht des Beschuldigten und aus dem Inhalt der angeforderten Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft ergibt, wird auf die speziellen Straftatbestände des BtMG oder AMG und auf die Besonderheiten auf der Rechtsfolgenebene eingegangen, da sich gerade im Sanktionsbereich für den engagierten Drogen-Anwalt sehr große Einflussmöglichkeiten ergeben. Im Rahmen der Drogen-Strafverteidigung werden die wesentlichen materiell- und prozessrechtlichen Probleme diskutiert und eine gemeinsame Prozesstaktik entwickelt, die sodann konsequent umgesetzt wird.

 
 
 
 
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