PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

 Verstöße gegen das deutsche Arzneimittelgesetz (AMG)

Rechtsanwalt Grassl ist als Strafverteidiger in Verfahren wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) tätig. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.                      

Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes finden Sie in § 95 AMG und § 96 AMG. Die Bußgeldvorschriften sind in § 97 AMG geregelt. Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach § 95 oder § 96 AMG oder eine Ordnungswidrigkeit nach § 97 AMG bezieht, können nach § 98 AMG eingezogen werden.

Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe kann ein Täter beispielsweise bestraft werden, wenn gerichtlich erwiesen ist, dass er ein bedenkliches Arzneimittel in den Verkehr bringt oder bei anderen anwendet. Auch der Versuch ist strafbar. In besonders schweren Fällen wird Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren angedroht. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter durch seine Handlungen die Gesundheit einer großen Zahl von Menschen gefährdet, einen anderen der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit aussetzt oder aus grobem Eigennutz für sich oder einen anderen Vermögensvorteile großen Ausmaßes erlangt oder gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat. Handelt der Täter nur fahrlässig, so ist die vom Gesetz angedrohte Freiheitsstrafe niedriger, teilweise lediglich Geldstrafe.  

         

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen.  

 

 
 
 
 
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