Arbeitsstrafrecht - Straftaten am Arbeitsplatz
Das Arbeitsstrafrecht setzt sich aus Themen des Strafrechts und des Arbeitsrechts zusammen. Die Bearbeitung von Verfahren wegen des Verdachts von Straftaten am Arbeitsplatz erfordert sowohl Kenntnisse des aktuellen Strafrechts als auch des jeweils anwendbaren Arbeitsrechts. Strafrechtliche Risiken und arbeitsrechtliche Konsequenzen von Entscheidungen am Arbeitsplatz sollten - wenn möglich - bereits frühzeitig durch Corporate Compliance, Risikomanagement und Präventionsberatung erkennbar werden, damit Strafverfahren verhindert werden können. Unternehmensinterne Ermittlungen können einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren vorausgehen, es begleiten oder auch unabhängig davon durchgeführt werden.
Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in Koblenz gerne zur Verfügung.