PHILIPP GRASSL
STRAFVERTEIDIGUNG

Körperverletzungsdelikte

Rechtsanwalt Grassl berät und vertritt Personen, die anwaltliche Hilfe im Zusammenhang mit Körperverletzungen benötigen. Körperverletzungsdelikte sind im Strafgesetzbuch wie folgt geregelt:

 

  •     § 223 StGB, Körperverletzung
  •     § 224 StGB, gefährliche Körperverletzung
  •     § 225 StGB, Misshandlung von Schutzbefohlenen
  •     § 226 StGB, schwere Körperverletzung
  •     § 226a StGB, Verstümmelung
  •     § 227 StGB, Körperverletzung mit Todesfolge
  •     § 229 StGB, fahrlässige Körperverletzung
  •     § 231 StGB, Beteiligung an einer Schlägerei

 

Die vorstehenden Informationen auf dieser Webseite stellen keine individuelle Rechtsberatung dar und können eine solche auch nicht ersetzen. Wenn Sie die Möglichkeiten der Vertretung oder Verteidigung in Ihrem persönlichen Fall erörtern möchten, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Grassl nach vorheriger Vereinbarung eines Termins in der Kanzlei gerne zur Verfügung.

 

 
 
 
 
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